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acvProfil8_2014 - Wer zahlt, wenn's stürmt?

Versicherungen

Der Name war harmlos, die Folgen wa- ren erschreckend: Mit Sturmtief „Ela“ tobten im Juni in Nordrhein-Westfalen die heftigsten Unwetter seit Jahrzehn- ten. Orkanböen mit Windgeschwindig- keiten von bis zu 144 km/h deckten ganze Dächer ab, entwurzelten reihen- weise auch massive Bäume – und da- nach trauten viele Autofahrer ihren Au- gen nicht: Hagel, Blitzschlag, Über- schwemmungen und umgestürzte Bäu- me hatten manche Straßen in Schrott- plätze verwandelt. Bei den Versiche- rungen liefen die Telefone heiß, laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden allein bei den Kraftfahrtversicherern rund 100 000 Schäden in einer Ge- samthöhe von etwa 250 Millionen Euro gemeldet. Allein die DEVK regu- lierte rund 20000 Schäden an Gebäu- den und Pkw in Höhe von über 15 Mil- lionen Euro. „Frisch belaubte Bäume“, erklärt Rüdiger Burg, Leiter der Haupt- abteilung Sach/HUK-Schaden der DEVK, „bieten dem Sturm mehr An- griffsfläche als solche mit spärlichem Herbstlaub.“ SCHÄDEN SIND SCHNELL ZU MELDEN Die immer wiederkehrende Frage lau- tet: Wer zahlt was und wie viel? Die Antworten ergeben sich aus dem Ein- zelfall: Kfz-Teilkasko-Versicherungen decken alle direkten Blitz-, Hagel- und Sturmschäden an Kraftfahrzeugen ab: Beschädigen etwa umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume ein Fahrzeug, zahlt die Versicherung in der Regel, in- dem sie für die notwendigen Reparatu- ren aufkommt oder im Bedarfsfall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeu- ges erstattet – den Preis also, den man aufwenden muss, um ein gleichwerti- ges Fahrzeug zu erwerben. Oft hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbetei- ligung vereinbart, die natürlich von der Entschädigungssumme abgezogen werden muss. In jedem Fall sollten Fahrzeughalter, deren Autos durch ein Unwetter beschädigt wurden, die Schä- den so schnell wie möglich ihrem Versi- cherer melden. Für eine Überraschung sorgen Unwet- terschäden unter Umständen bei Besit- zern älterer Kraftfahrzeuge. Denn hier können die Reparaturkosten oft den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei einem in die Jahre gekommenen und möglicherweise liebevoll gepfleg- ten Vehikel, muss schnell von einem Totalschaden ausgegangen werden, da die Reparaturkosten oft über dem Wie- derbeschaffungswert liegen. In diesen Fällen muss auf Totalschadenbasis ab- gerechnet werden. Dass der ideelle Wert keine Rolle spielt, bestätigen auch die Experten der Verbraucherzen- trale. NICHT IMMER ZAHLT DIE TEILKASKO Nicht die Teilkasko, sondern nur die Vollkaskoversicherung tritt für einen Blechschaden ein, wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein erkennbar morscher Baum um- gestürzt und hat Haus oder Auto be- schädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Oft stellt sich die Beweislage in so einem Fall jedoch als sehr schwierig dar. Stürzt beispielswei- se ein Baum infolge eines orkanartigen Sturms um, spricht man von „höherer Gewalt“ und der Eigentümer haftet nicht für einen Schaden. Versicherungsmuffel, die noch keinen Teil- oder Vollkasko-Schutz abge- schlossen haben, sollten ihre bisherige Zurückhaltung angesichts einer be- denklichen Tendenz unbedingt noch einmal überdenken: Laut einer Klima- studie, die die Versicherungswirtschaft gemeinsam mit führenden Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgen- forschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln veröffentlicht hat, könnten Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zu- nehmen, sommerliche Unwetter sogar noch darüber hinaus. Besonders scha- denträchtige Sturmereignisse mit einer Intensität, wie sie bislang nur alle 50 Jahre vorkam, könnten zukünftig alle zehn Jahre eintreten. 26 acv Profil 8/14 Wer zahlt, wenn’s stürmt? VERSICHERUNGEN Sturmschäden an Autos kommen immer häufiger vor, und die Experten sind sich einig: Es werden noch mehr. Und dann kommt es auf die Versicherung an. 1Hagelschlag: Wenn es solche Brocken regnet, kommt ebenfalls die Teilkasko für die Behebung des Schadens auf 7Schwerer Dachschaden: Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden oder erstattet den Wiederbeschaffungswert

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