Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

acvProfil 2-2016 - Digitales Erbe klären

DEVK Rechtschutzversicherung

16 ACV Profil 2/16 DIGITALES ERBE KLÄREN VERSICHERUNG Als „digitales Erbe“ oder „digitalen Nachlass“ bezeichnet man elektronische Daten, die nach dem Tod des Benutzers weiter existieren – wie Zugänge zu Onlinebanking, E-Mail-Konten oder sozialen Netzwerken. Die Rechte gehen an die Erben über. Den Begriff „digitales Erbe“ haben der Umfrage zufolge 37 Prozent der Deutschen schon mal gehört. Aber die große Mehrheit (rund 97 Prozent) hat sich noch gar nicht mit ih- rem digitalen Erbe beschäftigt. WENN ES UM GELD GEHT Gefragt nach den wichtigsten Bereichen des „digitalen Erbes“ sagen 35 Prozent, dass ihnen alle genannten Gebiete gleich wichtig seien. 34 Prozent legen ihre Priorität auf Bereiche, in denen es um Geld geht, z. B. Onlinebanking und kostenpflichtige Dienste. Deutlich weniger Wert legen die Deutschen auf Komplexe, die sich mit geistigem Eigentum befassen (7 Pro- zent) oder sozialen Netzwerken (6 Prozent). 11 Prozent sagen, dass ihnen keiner dieser Berei- che etwas bedeutet. Die Sorge um Onlinezugänge zu Vermögens- werten spiegeln auch die Antworten auf eine andere Frage wider: Was würden Sie vordring- lich regeln wollen? Die Teilnehmer konnten bis zu 5 der 12 vorgegebenen Möglichkeiten aus- wählen und in eine Reihenfolge bringen. Das Ergebnis ist eindeutig: 70 Prozent der Befrag- ten ist beim digitalen Erbe das Onlinebanking am allerwichtigsten, weitere 17 Prozent nen- nen es an zweiter Stelle. Mit insgesamt 87 Pro- zent Zustimmung liegt Onlinebanking damit deutlich vor Themen wie E-Mail-Konten (56 Prozent), Online-Zugangsdaten zu Versiche- rungsportalen (38 Prozent), Blogs (36 Prozent) und eigenen Internetseiten (31 Prozent). RECHTSSCHUTZ HILFT Rat suchen die Deutschen der Umfrage zufol- ge vor allem bei der Familie (56 Prozent). Bei der Rechtsschutzversicherung würden nur 6 Prozent nachfragen. Dabei kann sie bei der Re- gelung des digitalen Erbes gute Unterstützung leisten. So bekommen DEVK-Versicherte mit aktuellem Premium-Schutz über den Online- service www.devk.de/dokumenten-assistent Hilfe beim Verfassen ihres letzten Willens. Mit dem DEVK-Assistenten können sie in wenigen Schritten online ein Testament erstellen. Au- ßerdem vermittelt ihnen die DEVK unabhängi- ge Rechtsanwälte, bei denen sie sich telefo- nisch beraten lassen können. Die DEVK empfiehlt, im letzten Willen festzu- legen, was mit dem digitalen Erbe passieren soll. Zugangsdaten sollte man aber nicht ins Testament schreiben – zumal sich Passwörter schnell ändern. Sinnvoll ist dagegen ein Hin- weis, wo sich die Daten befinden und wer da- rauf zugreifen darf. Am besten weiht man Ver- trauenspersonen zu Lebzeiten ein. Natürlich bietet die DEVK-Rechtsschutz- versicherung Unterstützung auch in anderen Rechtsbereichen an, zum Beispiel mit dem Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie. Fragen Sie Ihren DEVK-Berater nach einem maßgeschneiderten Angebot! Informa- tionen zum Thema Testament finden Sie on- line unter www.devk.de/notfallvorsorge. 97 Prozent der Deutschen haben ihren digitalen Nachlass nicht geregelt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag der DEVK Versiche- rungen. Dabei ist das Onlinebanking mit 70 Prozent die größte Sorge der Deut- schen. Ein Testament zu erstellen, ist nicht schwer – z. B. mit dem Online- Assistenten der DEVK-Rechtsschutzversicherung Anzeige Der DEVK-Dokumenten- assistent hilft online bei der Testamentserstellung

Seitenübersicht