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acvProfil 6-2014

Das neue Punktesystem

Die gute Nachricht erst mal vorweg: Bis zum 30. April waren im Flensbur- ger Verkehrszentralregister 8,8 Millio- nen Autofahrer gespeichert. In der Nacht zum 1. Mai änderte sich nicht nur der Name, sondern auch der Bestand: Die Verkehrssünderdatei heißt jetzt Fahreignungsregister und schrumpfte mit einem Schlag um rund 386 000 Einträge und 141 000 Personen, weil nicht sicherheitsgefährdende Verstöße wie etwa das unerlaubte Befahren von Umweltzonen nach der Punktereform nicht mehr punkteträchtig sind. Die schlechte Nachricht ist, dass die meisten Autofahrer offenbar noch nicht wissen, was da auf sie zukommt. Laut einer aktuellen Umfrage des Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) fühlen sich nur 14 Prozent der Befragten auf die Reform gut vorbereitet, wäh- rend 63 Prozent noch erhebliche Wis- senslücken sehen und 23 Prozent mit den Änderungen noch überhaupt nicht vertraut sind. Daher stellen wir hier die wichtigsten Eckdaten noch einmal vor: ● Es gibt nur noch 3 statt bisher 7 Punktekategorien, was für mehr Trans- parenz sorgen soll. Ein Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten einge- tragen. Zwei Punkte werden für beson- ders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot ver- bunden sind, sowie für Straftaten ange- setzt. Mit drei Punkten werden Strafta- ten bewertet, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben. ● Im Unter- schied zur bishe- rigen Regelung gibt es jetzt fes- te Tilgungsfris- ten, bei denen jeder Verstoß für sich verjährt. Damit verhin- dert ein neuer Eintrag nicht mehr automa- tisch die Til- gungsfrist der alten Einträge. Dafür wurden die Tilgungsfris- ten verlängert: Bei schweren Ordnungswidrigkeiten be- tragen sie zweieinhalb Jahre, bei beson- ders schweren Verstößen fünf Jahre – und bei Straftaten mit Fahrerlaubnis- entzug verfallen die zugehörigen Punk- te erst nach zehn Jahren. ● Für Autofahrer mit mehr als drei Punkten gibt es drei Maßnahmenstu- fen: Bei 4–5 Punkten gibt es eine Er- mahnung durch die Fahrerlaubnisbehör- de. Bei 6–7 Punkten erfolgt eine Ver- warnung, bei 8 und mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. ● Beim Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch eines Fahr- eignungsseminars, das verkehrspäda- gogische und -psychologische Elemen- te kombiniert, ein Punkt abgebaut wer- den – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Wer die Stufe „Verwar- nung“ (6–7 Punkte) erreicht hat, kann keinen Punkt mehr abbauen. ● Bestehende Eintragungen im Ver- kehrszentralregister wurden in das neue System überführt, einen generel- len Punkteerlass gab es nicht. Gelöscht wurden zum 1. Mai lediglich die Eintra- gungen, die nach dem neuen System nicht mehr erfasst wurden. Zum 1. Mai hat das KBA den bis dahin erreichten Punktestand auf das neue System überführt. ● Für Punkte, die nach dem alten Sys- tem erworben wurden, gelten mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch die alten Tilgungsfristen und die bereits aus- gelösten Tilgungshemmungen weiter. Für spezielle Fragen zum neuen Punkte- system hat das Bundesverkehrsminis- terium eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter T: 030.20082345 er- reichbar ist. Neue Punkte, neues Glück? Laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ist das neue Punktesystem „einfacher und verständlicher.“ Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier acv Profil 6/14 3 1Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg er- teilt unentgeltlich Auskunft über den aktuel- len Punktestand. Informationen hierzu fin- den Sie unter www.kba.de Sämtliche Details des neuen Bußgeldkatalogs sowie den ACV-Bußgeldrechner finden Sie auf der ACV-Website unter www.acv.de/Rat & Tat.

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