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acvProfil 7-2014 - Vorsicht, Kamera!

Dashcams hinter der Windschutzscheibe

Ein Navigationsgerät findet sich heute in fast jedem Fahrzeug. Immer mehr Autofahrer installieren neuerdings im Cockpit aber auch eine Dashcam – eine kleine Kamera, die permanent alles filmt, was vor dem Auto oder bei neue- ren Modellen auch rundherum passiert. Die Geräte, die in simplen Versionen schon ab 50 Euro erhältlich sind, mit höherer Bildauflösung und Zusatzfunk- tionen wie etwa einem GPS-Modul oder einem Parkmodus mit Bewe- gungssensor aber auch über 300 Euro kosten können, sorgen für eine nette Bereicherung des Urlaubsvideos, kön- nen unter Umständen aber auch ander- weitig nützlich sein: Kommt es zu ei- nem Unfall, verfügt der Fahrer über ein Beweisvideo, das ihm unter Umstän- den zu seinem Recht verhelfen kann. Ob Dashcam-Bilder in Schadensersatz- prozessen aber tatsächlich verwendet werden dürfen, wird von Juristen der- zeit heftig diskutiert. VERLETZUNG DER PERSÖNLICHKEITSRECHTE? Ein gewichtiges Argument gegen die Dashcams kommt aber auch von ande- rer Seite. Da die Kameras permanent den öffentlichen Raum überwachen, verletzen sie nach Ansicht von Daten- schützern die Persönlichkeitsrechte an- derer Autofahrer und Passanten – und sind aus eben diesem Grund in Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal bereits strikt verboten. In Deutschland dagegen gilt ihre Nutzung bislang nicht als Ordnungswidrigkeit und hat damit auch keine strafrechtlichen Konsequen- zen. Nach Ansicht von Juristen müssen Dashcam-Betreiber aber durchaus mit zivilrechtlichen Auswirkungen rechnen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht und den Kamerabetreiber auf Un- terlassung verklagt. Sollte sich ein Richter dieser Meinung anschließen, kann er eine Geldbuße in Höhe von 100 bis 600 Euro verhängen. IN ENGLAND: RABATT FÜR DASHCAM-BETREIBER Ein entsprechender Musterprozess steht allerdings bislang noch aus – und Jörg Gohlke vom Dashcam-Hersteller Aiptek hegt da auch keine ernsthaften Befürchtungen: „Solange der Urheber seine Filme nicht veröffentlicht und nur für den privaten Gebrauch nutzt, gibt es da keine Probleme.“ In Großbritannien können Dashcam-Betreiber sogar mit handfesten Vorteilen rechnen: Zahlrei- che Autoversicherer räumen den Auto- fahrern auf der Insel wegen der im Fall eines Unfalls besseren Beweislage so- gar Rabatte ein. Das kann im Einzelfall jedoch auch nach hinten losgehen. In Hessen läuft derzeit ein Verfahren ge- gen einen hessischen Autofahrer, der mit Hilfe von Dashcam-Bildern nach- weisen wollte, dass er auf der Auto- bahn von einem Verkehrsrowdy genö- tigt wurde. Bei der Durchsicht des Vi- deos stellte die Polizei aber auch fest, dass der Kläger die fragliche Strecke laut eigenem, kristallklarem Panorama- Video mit circa 170 km/h befahren hat- te, obwohl dort durchgehend Tempo 100 gilt. Dem Kamerabesitzer droht jetzt ein mehrmonatiges Fahrverbot. Zumindest er wird sich künftig überle- gen, ob es nicht vielleicht auch ohne Kamera geht. Vorsicht, Kamera! Dashcams sind der neue Trend hinter Deutschlands Wind- schutzscheiben. Ihre Nutzung ist aber juristisch umstritten und in Österreich sogar verboten acv Profil 7/14 3 Ihre Meinung ist gefragt Wie denken Sie über Dashcams und Datenschutz? Teilen Sie uns Ihre persönliche Meinung mit. Schreiben Sie an den ACV Automobil-Club Verkehr „Leserforum Dashcam“ Theodor-Heuss-Ring 19–21 50668 Köln oder per Fax: 0221.912691-26 oder per E-Mail: acvprofil@acv.de Stichwort „Dashcam“ 7Dashcam: Nette Spielerei an der Windschutzscheibe, aber nicht überall erlaubt 1Aiptek X-Mini: Simples Einsteigermodell ab 100 Euro mit Full-HD-Technik und Not- fall-Aufnahmefunktion 1Blackvue DR500: Oberklassemodell mit integriertem GPS, Wi-Fi und Parkmodus ab 250 Euro 01-21_24-30_36 acv_0714 23.06.14 15:17 Seite 3

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