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acvProfil 7-2014 - Folgen einer Dienstfahrt

MPU

ßende Blutalkoholtest ergeben: 1,38 Promille. Ein Unfall, wie er gleich mehrmals in jeder Nacht des Jahres passiert. Mehr als 60 000 Unfälle unter Alkoholein- fluss registriert die Polizei jährlich. Manfred T. ist zum Straftäter gewor- den. Gefährdung des Straßenverkehrs lautet die Anklage, 12 Monate Führer- scheinentzug und 4500 Euro Geldstra- fe werden ihm auferlegt. Aber es kommt noch schlimmer: Er liegt über jener Grenze, hinter der die Obrigkeit unter Berufung auf Verkehrspsycholo- gen und Mediziner einem Verkehrsteil- nehmer Alkoholmissbrauch vorwerfen. Motto: Wer mit diesem Blutalkohol- wert überhaupt noch in der Lage ist, ein Auto zu fahren, muss Gewohnheits- trinker sein. Und da Alkohol nicht nur die Fahrtüchtigkeit beeinflusst, sondern auch enthemmt, wird eine erkennbare Abkehr von der Volksdroge gefordert. DIE HÖCHSTSTRAFE: ZWÖLF MONATE OHNE FÜHRERSCHEIN Die Konsequenz: Bevor Manfred T. sei- nen Führerschein nach Ablauf der zwölfmonatigen Sperrfrist zurückbe- kommt, muss er den Nachweis erbrin- gen, dass er sein Verhältnis zum Alko- holkonsum grundlegend geändert hat. Und dies geschieht in einer so genann- ten Medizinisch-Psychologischen Un- tersuchung (MPU), vom Volksmund auch als „Idiotentest“ definiert. Fast 100 000 Autofahrer müssen sich jähr- lich dieser Prozedur unterziehen, mehr als 50 Prozent davon aufgrund von al- koholbedingten Auffälligkeiten. Die MPU wird unter anderem vom TÜV und der DEKRA durchgeführt und soll eine Antwort auf die alles entscheiden- de Frage geben: „Ist zu erwarten, dass der Kandidat wiederholt unter Alkohol- einfluss ein Kraftfahrzeug führt?“ OHNE BERATUNG UND BETREUUNG GEHT ES NICHT Dafür ist eine strikte Abstinenz erfor- derlich, regelmäßige Laboruntersu- chungen von Harn- oder Blutproben oder Haarscreening sind als Nachweis dafür angesagt. Die zahlt der Alkohol- sünder selbst, 30 bis 50 Euro je Test. Eine Beratung beim Verkehrspsycholo- gen ist angesagt, ebenso eine psycho- logische Betreuung während der führer- scheinlosen Zeit. Das wird bei der Prü- fung als positives Signal gewertet. Auch die Teilnahme an einem Kurs zur Vorbereitung auf die MPU (Kosten: etwa 400 Euro) ist Voraussetzung für ein positives MPU-Gutachten. Manche Gerichte erkennen die Teilnahme an ei- nem solchen Kurs auch für eine Verkür- zung der Sperrfrist an. DIE KOSTEN: FÜNFSTELLIG WIRD DIE MPU FAST IMMER Angesichts der hohen Durchfallquote – 2012 wurden nur 56 Prozent der MPU- Absolventen als geeignet zur Wiederer- langung der Fahrerlaubnis eingestuft – realisiert Manfred T., dass er sich strikt an die Regeln halten muss, um zu be- stehen. Er nimmt an Seminaren teil, investiert in zusätzliche Beratungsge- spräche und arbeitet erfolgreich daran, seine Trinkgewohnheiten zu verändern. Rund zehn Monate nach seiner Alko- holfahrt ist er um fast 15 000 Euro är- mer – unter anderem auch, weil die Versicherung den vollständigen Kasko- schutz bei seinem Unfall ablehnte. 5000 Euro musste er allein für diesen Posten hinblättern. Den Rest der Sum- me machen die Geldstrafe, Prüfungs- gebühren, Seminar- und Laborkosten sowie Beratungen aus. Dann folgt die eigentliche MPU. Er muss einen Frage- bogen ausfüllen, in dem er zum Unfall, zum vorangegangenen Alkoholkonsum und zu seinen bis dahin praktizierten Trinkgewohnheiten Stellung nehmen soll. Dann folgen allgemeine Fragen und ein Vier-Augen-Gespräch, woraus sich ein Psychologe ein Urteil über sei- ne Auffassungsgabe und seine Reali- tätsnähe bildet. Der praktische Test und eine ärztliche Untersuchung schlie- ßen die MPU ab. Zwei Wochen später kommt ein Brief vom TÜV. Mit hohem Adrenalinspiegel öffnet Manfred T. den A4-Umschlag, seine Augen fliegen über die Zeilen: Am Ende steht der entscheidende Satz: „Nach aller Wahrscheinlichkeit ist auszuschließen, dass Herr T. wie- derholt unter Alkoholeinfluss Auto fährt“, liest er. Er hat bestanden. Und ist sich sicher, dass er diese Tortur kein zweites Mal durchleben will. Das Bier, das er voller Hoffnung auf diesen Mo- ment kalt gestellt hat, schmeckt ihm trotzdem ausgezeichnet. Sein neues Auto aber lässt er an diesem Tag in der Garage. acv Profil 7/14 7 Mehr Rechte bei der MPU Nach der mehr- heitlichen Mei- nung der Dele- gierten beim letzten Ver- kehrsgerichtstag sollten Autofah- rer mehr Rechte bei der MPU be- kommen. So soll künftig beispiels- weise die Anordnung einer MPU auch angefochten werden können. Bisher können sich Autofahrer ge- gen eine solche Aufforderung nicht wehren. Wer dem Test fernbleibt, verliert derzeit sofort den Führer- schein. Einig waren sich die Experten auch darüber, dass ein Tonbandmit- schnitt mehr Transparenz in das Vier-Augen-Gespräch mit dem Psy- chologen bringen würde. „Das gibt Autofahrer und Prüfer mehr Sicher- heit“, sagt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrs- recht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So könne mit dem Protokoll bewiesen werden, dass der Auto- fahrer nicht bewusst „aufs Glatteis“ geführt worden sei. 1Reaktionstest: Den Nachweis ihrer Ver- kehrstauglichkeit müssen MPU-Kandidaten auch am Rechner erbringen 1Bluttest im Labor: Zum Bestehen der MPU muss die Alkoholabstinenz nachgewiesen werden 01-21_24-30_36 acv_0714 24.06.14 12:17 Seite 7

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