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acvProfil 1-2014

Für viele Menschen ist es eine erschre- ckende Vorstellung, bei unheilbaren Krankheiten der Apparatemedizin aus- geliefert zu sein. Man möchte nicht ge- gen den eigenen Willen in einem Kran- kenbett künstlich am Leben erhalten werden oder dauerhaft im Koma liegen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Maßnahmen ab- zulehnen. In solchen Fällen muss die Entscheidung darüber ein anderer tref- fen. Wer dann als Bevollmächtigter eingesetzt ist, darf nur in eine Maß- nahme einwilligen oder nicht einwilli- gen, wenn dies dem Willen des Patien- ten entspricht. VOLLMACHT FÜR DEN NOTFALL Es empfiehlt sich deshalb, beizeiten ein Schriftstück aufzusetzen, das dem Be- vollmächtigten eine Handlungsanwei- sung für eine spätere Entscheidung er- teilt. Wenn ein Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schrift- lich festlegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersu- chungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder operative Ein- griffe einwilligt oder sie untersagt, so nennt man dies eine Patientenverfü- gung. Damit kann man zum Ausdruck bringen, unter welchen Voraussetzun- gen man lebenserhaltende oder le- bensverlängernde Maßnahmen (Beat- mung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung etc.) wünscht oder diese ablehnt. Eine Patientenverfügung bindet den behandelnden Arzt und den Bevoll- mächtigten an den Patientenwillen. Im gemeinsamen Gespräch muss laut Ge- setz der Wille des Patienten ermittelt und umgesetzt werden. Die Verfügung behält ihre rechtliche Wirksamkeit un- abhängig von Art und Stadium einer Er- krankung, kann aber jederzeit formlos widerrufen werden. BROSCHÜRE MIT GUTEN TIPPS Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt be- raten, welche Folgen und Auswirkun- gen Ihre Patientenverfügung haben kann. Bei der Erstellung können Sie sich auch von den örtlichen Betreu- ungsvereinen beraten lassen. Eine Ori- entierungshilfe bietet auch die Bro- schüre „Patientenverfügung – Leiden – Krankheit – Sterben“ des Bundesminis- teriums der Justiz. 28 acv Profil 1/14 Zukunft gestalten – Patientenverfügung erstellen 1Empfehlenswert: Beratung durch den Hausarzt beim Aufsetzen einer Patientenver- fügung Die Messe CMT Stuttgart ist die Ur- laubsmesse für Reiseziele, Caravans und neue Urlaubsideen. Mehr als 1900 Aussteller zeigen vom 11. bis 19. Januar 2014 auf mehr als 100 000 m² Aus- stellungsfläche die schönsten Plätze der Welt, geben Informationen, Tipps und Adressen zur perfekten Urlaubsvor- bereitung und lassen pure Urlaubsstim- mung genießen. Über 700 Caravan- und Reisemobilhersteller sowie Anbie- ter von Caravaning-Zubehör zeigen ihre neuesten Produkte – auf einer noch- mals um 5000 Quadratmeter vergrö- ßerten Ausstellungsfläche. Urlaubs- länder wie die Dominikanische Repu- blik und Serbien, Partnerländer der CMT 2014, präsentieren sich den Gäs- ten mit exotischer Folklore und kulinari- schen Spezialitäten. Auch der ACV ist wieder mit einem Stand auf der CMT vertreten: In der Halle 1 auf der Galerie, Stand Nummer 1Z104. ACV-Mitglieder erhalten, so- lange der Vorrat reicht, eine normge- rechte Warnweste geschenkt. NEUE TRENDS FÜR RADFAHRER UND WANDERER Zu den Attraktionen der CMT 2014 zählt Deutschlands bedeutendste Golf- messe, auf der Messebesucher die neuesten Golfschläger auf einer Driving Range testen können. In Halle 9 stel- len sich erstmals Veranstalter von Kreuzfahrt- und Schiffsreisen vor. Am ersten CMT-Wochenende, vom 11. bis 12. Januar, präsentieren zudem rund 240 Aussteller aus ganz Europa die ak- tuellen Trends auf dem Fahrrad- und Wandermarkt. ACV auf der Touristik- Messe CMT in Stuttgart 11. – 19. Januar 2014: ACV-Mitglieder, die den Stand des ACV besuchen, bekommen eine Warnweste geschenkt 7Nützliches Präsent: Die Warn- weste wird ab 1. Juli 2014 auch in Deutsch- land zur Pflichtaus- stattung

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