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acvProfil 1-2016 - Vorwort, Inhalt

2 ACV Profil 1/16 LESEN SIE IN DIESER AUSGABE: 3 VERKEHRSGERICHTSTAG ACV Studie zum Einsatz von Dashcams 4–5 „SCHNÄPPCHEN SIND PASSÉ”, sagt Gebrauchtwagen-Experte Det Müller 6 MEHR SICHERHEIT verleiht ein Gebrauchtwagen-Gutachten des TÜV Rheinland 7 HÜBSCHER GEHT'S IMMER Professionelle Aufbereiter geben alten Autos neuen Glanz 8 SO ENTSTAND DIE BIBEL Vor 59 Jahren erschien die erste Schwacke-Liste 9 KONTROLLE IST BESSER Wie sich Käufer und Verkäufer besser absichern 10–11 DIE HOBBY-SCHRAUBER In Selbsthilfe-Werkstätten lässt sich viel Geld sparen 12–13 AUTOBAHN FÜR RADFAHRER Auf dem Radschnellweg Ruhr lässt man den Stau links liegen 14–16 DREI SUVS FÜR ALLE FÄLLE Citroën Cactus, Fiat 500X und Kia Soul im ACV Vergleich 17 ELEKTROFAHRZEUGE Der ACV forderte eine stärkere Förderung durch den Staat 18–19 GROSSES KINO IM COCKPIT Multifunktionale Displays kommen immer mehr in Mode 20–21 NEUE MOTORRÄDER BMW und Kawasaki bringen neue Modelle für Einsteiger 22–23 ACV NEWS • Note sehr gut für ACV Co-Pilot-App • Kart-Kalender 2016 • ACV on tour 24–25 PORTRÄT STEFAN LIEB Deutschlands oberster Fußgänger 26–27 MOBILE WELT • Renault Mégane • Neues Fahrradlicht • Pannensicherer Reifen • Internet-Portal Carzada 28 LICHT UND SCHATTEN Jahresrückblick in Zahlen 30 LESERFORUM/ ACV TERMINVORSCHAU 30–35 ACV TERMINVORSCHAU Dashcams sind kleine Kameras auf dem Armaturenbrett, die das Verkehrsgeschehen aufzeich- nen. Ihr Einsatz ist bislang nicht eindeutig gesetzlich geregelt, denn im Spannungsfeld stehen die Beweisführung und der Datenschutz. Bordkameras können dazu beitragen, strittige Sachverhalte im Verkehr zu beweisen, zum Beispiel den genauen Unfallhergang. Gleichzeitig stellen sie aber durch die permanente Aufnahme ein datenschutzrechtliches Problem dar, da andere Fahrer und Fußgänger zufällig aufgezeichnet werden. Der 54. Verkehrsgerichtstag hat sich nun dafür ausgesprochen, die Nutzung von Dashcams gesetz- lich zu regeln. Das Experten-Gremium, dem auch der ACV angehörte, plädiert für die Zulassung anlassbezogener Aufnahmen, zum Beispiel bei einem Unfall. Andernfalls müssen sie kurzfristig automatisch überschrieben werden. Zudem fordert das Gremium die Bestrafung des Missbrauchs von Aufzeichnungen mit personenbezogenen Daten, etwa durch eine Veröffentlichung im Internet. Zwei Arbeitskreise beschäftigten sich mit Alkohol am Steuer. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt, die Grenze für eine MPU von bislang 1,6 Promille auf 1,1 Promille zu senken und plädiert dafür, die Blutprobe nicht gegen die Atemalkoholanalyse abzulösen. Fahrlehrer sollen künftig von einer bes- seren Ausbildung mit pädagogischen Schwerpunkten profitieren und Zivilverkehrsprozesse sollen nach Wunsch des Verkehrsgerichtstags beschleunigt werden. Ich bin auf Ihre Meinung zum Einsatz von Dashcams gespannt und freue mich auf Ihre E-Mails und Post zu diesem spannenden Thema. Eine sichere und gute Fahrt wünscht Wolfgang Biermann Syndikus ACV Automobil-Club Verkehr LIEBE ACV MITGLIEDER, VORWORT

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