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acvProfil 1-2015 - Patientenverfügung leicht gemacht

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Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung ver- fasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder kennt den Begriff Patientenverfügung. Tatsächlich kann man durch einen Un- fall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angele- genheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Be- treuungs- und Patientenverfügung er- stellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat. JE KONKRETER, DESTO BESSER „Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden“, be- tont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. „Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maß- nahmen oder zum Thema Organspen- de.“ Entsprechende Dokumente entlas- teten deshalb nicht zuletzt das Gewis- sen der Angehörigen. „Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer be- stimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser“, so Radler. Eine Pa- tientenverfügung muss schriftlich ver- fasst sein, braucht aber nicht von ei- nem Notar beurkundet zu werden. EINFACH ONLINE ERSTELLEN Versicherer wie die DEVK bieten Unter- stützung beim Erstellen von Vorsorge- vollmacht, Betreuungs- und Patienten- verfügung. Den neuen Online-Service in Kooperation mit der Deutschen An- waltshotline AG können alle Interes- sierten kostenlos nutzen – egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist be- quem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unter- schreiben. „Wichtig ist, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Be- lieben ändern oder erweitern kann“, so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sicher- gestellt. ÜBER FACHBEGRIFFE BERATEN LASSEN Und wenn beim Ankreuzen eine Frage auftauchen sollte? „Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechts- schutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen“, erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an – selbst dann nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei. Auf Wunsch lässt die DEVK die Doku- mente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfall- vorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medi- zinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Wil- len nicht mehr selbst äußern kann. „Für Versicherte übernehmen wir im Premi- um-Schutz die Gebühren für die Regis- trierung“, ergänzt Tarja Radler. Informationen und Angebote erhalten Sie bei Ihrem DEVK-Berater, im Internet unter www.devk.de/notfallvorsorge oder am Telefon: 0800 4-757-757 (gebührenfrei aus dem deutschen Tele- fonnetz). 10 acv Profil 1/15 Patientenverfügung leicht gemacht Niemand spricht gerne übers eigene Sterben. Aber Angehörige sind meistens erleichtert, wenn sie wissen, wie ihre Familien- mitglieder in diesem Fall behandelt werden möchten. Ärzte sind an die Verfügung gebunden Eine Patientenverfügung gilt für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. So kann man bestimmen, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen. Aktive Ster- behilfe ist in Deutschland aber ver- boten. Die Patientenverfügung darf der nationalen Rechtsordnung nicht widersprechen. Sie ist absolut ver- bindlich: Kein Arzt und kein Pfleger darf gegen den Willen des Patien- ten handeln. Er würde sich dadurch strafbar machen. Im Vorfeld sollte man mindestens einer Vertrauens- person mitteilen, wo man das Do- kument hinterlegt hat. 1Vorsorgeverfügungen müssen schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden Anzeige oder am Telefon: 08004-757-757

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