Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

acvProfil 9-2014 - Gebrauchtwagen, Recht

Audi TT

Von seiner rundlichen Form- gebung sollte man sich nicht täuschen lassen: Der Audi TT, in seiner zweiten Generation seit 2006 auf dem Markt, ist ein ech- ter Sportwagen. Denn unter dem Blech verstecken sich neben einem ebenso leichten wie steifen Alu-Spaceframe- Chassis Motoren von 160 bis 340 PS, ein kernig straffes Fahrwerk und wenig Platz für die Insassen: TT-Fahrer kön- nen nur einen Passagier und wenig Ge- päck mitnehmen, werden dafür aber mit einer Menge Fahrspaß entschädigt. Das gilt besonders für die nach oben offene Roadster-Variante und – vor al- lem an der Tankstelle – für die Version mit dem 170-PS-TDI-Diesel, der eben- falls ordentlich anschiebt, aber selbst bei zügiger Fahrweise kaum mehr als 8 Liter/100 km konsumiert. Sportwa- gentypische Zickigkeiten haben TT-Be- sitzer aufgrund der robusten Großseri- entechnik nicht zu befürchten, allen- falls das Einparken in engen Lücken ist aufgrund der unübersichtlichen Karos- serie und der tiefen Sitzposition nicht ganz einfach. Ziemlich positiv fällt auch das Zeugnis der TÜV-Prüfer aus: Selbst acht Jahre alte Exemplare entwickeln bis heute keinen Rost an tragenden Teilen und glänzen auch in notorisch neuralgischen Berei- chen wie etwa den Bremsen und Ach- sen mit überdurchschnittlicher Mängel- freiheit. Nicht ganz so vorbildlich steht es um die Lenkung: Bei Modellen mit mehr als fünf Jahren auf dem Buckel tritt relativ häufig zu großes Lenkspiel auf – und wenn es bei der Probefahrt an der Vorderachse knackt, ist Vorsicht geboten. Vornehmlich forciert gefahre- ne TTs leiden oft unter ausgeschlage- nen Traggelenken und Spurstangen- köpfen. Ärgerlich und unverständlich bei einem Premium-Produkt ist die mangelnde Qualität der Auspuffanlage: Schon bei der TÜV-Prüfung nach drei Jahren kommen hier die ersten Bean- standungen. Ein weiteres TT-Problem betrifft die Preise: Wirklich billig ist der Sportler aus Ingolstadt auch nach Jah- ren noch nicht. Die Premiere der dritten Generation (s. S. 14/15) dürfte die Kur- se aber wohl ein wenig drücken. RECHTGEBRAUCHTWAGEN Audi TT Fahrgastrechte im Fernbus Bei erheblichen Verspätungen haben Fernbuskunden ebenso wie Flugrei- sende und Bahnfahrer Anrecht auf Sonderleistungen. Schon nach 1,5 Stunden Verspätung gibt es laut dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein Getränk und einen Imbiss kos- tenlos. Ab zwei Stunden Verspätung können Kunden den Fahrpreis zu- rückfordern, wenn sie nicht mehr mitfahren wollen. Viele Fernbus-Rei- sende kennen laut der Behörde ihre gesetzlichen Fahrgastrechte nicht. Fahrverbot für Handy-Sünder Telefonieren am Steuer kann nicht nur teuer werden und Punkte kos- ten. Wer wiederholt gegen das Handy-Verbot am Lenkrad verstößt, riskiert sogar den Verlust seiner Fahrerlaubnis. Während Ersttäter in der Regel mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister davonkommen, droht im Wiederho- lungsfall darüber hinaus noch ein Fahrverbot. So verurteilte das Ober- landesgericht Hamm wegen einer so genannten „beharrlichen Pflicht- verletzung“ einen Autofahrer, der innerhalb von drei Jahren zum drit- ten Mal beim Telefonieren am Steu- er erwischt worden war, wegen Vor- satzes zu einer erhöhten Geldstrafe von 80 Euro und einem Monat Fahrverbot (Az.: 3 RBs 256/13). AUDI TT kW/PS Neu 2012 2011 2010 2009 2008 2007 1.8 TFSI Coupé 118/160 30000 20300 19100 16600 15100 12450 – 2.0 TFSI Coupé 147/200 33400 22350 20950 19150 17350 14300 14200 3.2 V6 Coupé quattro 184/250 41600 – – 21850 19800 16650 16300 2.5 TT RS Coupé 250/340 56950 36650 33450 30750 – – – 2.0 TDI Coupé 125/170 35400 23800 22800 20250 18700 16500 – 1.8 TFSI Roadster 118/160 31050 20300 19150 17100 15550 12850 – 2.0 TTS Roadster 200/272 48550 32150 29200 26200 23650 19400 – (Quelle: EurotaxSchwacke) 1Weiche Rundungen, hartes Fahrwerk: Der Audi TT ist ein Sportler im Schafspelz AUDI TT: WENIG WERTVERLUST, ABER VIEL FAHRSPASS 1Das Handy in der Hand kommt nicht nur teuer: Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot 1Auch Busreisende haben Rechte: Ab zwei Stunden Verspätung wird der Fahrpreis erstattet acv Profil 9/14 21

Seitenübersicht