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acvProfil 4-2014

Ladungssicherheit

verstaut sein. Frei stehende Schwerge- wichte müssen stets mit Zurrgurten an den vorhandenen Ösen befestigt wer- den. Wird viel Gepäck eingeladen, soll- te auf eine gleichmäßige Gewichtsver- teilung geachtet werden, damit der Wagen keine Schlagseite bekommt. Wäscheleinen oder Paketschnüre und auch die so genannten Gepäckspinnen sind nicht als Sicherungsmittel geeig- net, weil sie unter Belastung viel zu leicht reißen oder das Ladegut darunter wegrutscht. UNBEDINGT SINNVOLL: EIN TRENNNETZ IM KOMBI In einem Kombi sollte die Ladung am besten durch ein stabiles, für das je- weilige Fahrzeugmodell geeignetes Si- cherheitstrenngitter oder -netz von der Fahrgastzelle abgetrennt sein. Die von den meisten Herstellern angebotenen Lösungen sind geprüft und bieten ein Höchstmaß an Sicherheit. Bei einer Nachrüstung empfiehlt es sich, aus- schließlich im Fachhandel einzukaufen. Wenn kein Trennsystem wie ein Netz oder eine Metallsicherung vorhanden ist, darf das Ladegut keinesfalls über die Oberkante der Rücksitzlehnen hi- nausragen. Schwere Gegenstände wie Koffer gehören im Kombi direkt hinter die Rückbanklehne – und auch wenn niemand auf der Rückbank sitzt, sollten die Gurte dort immer geschlossen sein. Im Fall einer Vollbremsung oder eines Aufpralls muss die Arretierung der Rücksitzbank das Ladungsgewicht dann nicht alleine halten. NICHT SCHÖN, ABER SICHER: EINE BOX FÜR BELLO Wer seinen geliebten Vierbeiner mit auf die Reise nimmt, muss ihn eben- falls mit Sorgfalt unterbringen. „Eine spezielle Anschnallpflicht für Hunde gibt es zwar nicht, Tiere gelten aber verkehrsrechtlich als Ladung und müs- sen im Auto entsprechend gesichert werden. Die Verantwortung für die Ein- haltung der Vorschriften liegt beim Fahrer“, sagt DVR-Mann Jürgen Bente. Am sichersten für Fahrzeuginsassen und Hund ist eine stabile Transportbox mit richtiger Platzierung im Fahrzeug. Kleine Boxen können im Fußraum hin- ter den Vordersitzen verstaut werden, größere immer quer zur Fahrtrichtung und direkt an der Lehne der Rücksitz- bank. Stabile Geschirre mit möglichst knapper Gurtlänge und Metallver- schlüssen schützen die Fahrzeuginsas- sen bei Bremsmanövern oder Unfällen recht zuverlässig. GEPÄCK AUF DEM DACH: GEFAHR AUCH FÜR ANDERE Viel Misstrauen hegen die Sicherheits- experten von TÜV und DVR gegen die beliebten Dachboxen, die auf Urlaubs- fahrten als zusätzlicher Stauraum ge- nutzt werden. Beim Beladen der Kunst- stoffkisten darf die vom Fahrzeugher- steller angegebene Dachlast auf keinen Fall überschritten werden, denn die Be- festigungssysteme auf dem Autodach sind nur für diese Werte ausgelegt. Kommt es bei Überladung zu einem Unfall, kann sich die Box samt Träger lösen und unkontrolliert durch die Ge- gend fliegen. Ähnliches gilt für Fahrrä- der. Mit schöner Regelmäßigkeit warnt der Verkehrsfunk gerade in den Ur- laubsmonaten vor verlorenen Fahrrä- dern auf der Fahrbahn. Wichtig ist au- ßerdem eine angepasste Geschwindig- keit. Zwar gibt es kein Tempolimit für Fahrten mit Dachgepäck, Vielfahrer halten aber aus guten Gründen einen größeren Abstand, wenn eine kräftig motorisierte Limousine trotz schwan- kender Fahrräder auf dem Dachträger mit hohem Tempo über die linke Auto- bahnspur hetzt. Dem Unfallverursacher entsteht durch ein verlorenes Bike zu- nächst keine Gefahr, für den nachfol- genden Verkehr dagegen ist in diesem Fall ein Unfall programmiert. acv Profil 4/14 21 So vervielfacht sich das Gewicht Alle Werte beziehen sich auf einen Aufprall mit 50 km/h. Die Höhe der Gewichts- kraft, die sich bei einem Aufprall entwickelt, ist von der zur Verfügung stehenden Knautschzone und von der Länge des Deformationsweges abhängig. Dadurch ent- stehen unterschiedlich hohe Massenkräfte, die bis zum 50-fachen des Eigenge- wichts betragen können Gegenstand Masse Wirkende Massenkraft Handy 300 gk 15 kg Regenschirm 700 gk 35 kg Handtasche 3 kg 150 kg Aktenkoffer 5 kg 250 kg Getränkekiste 14 kg 700 kg Hund 40 kg 2000 kg 1Bodenloser Leichtsinn: Getränkekisten auf der Rückbank können zu fatalen Folgen führen 1Mit Vorsicht zu beladen: Bei Dachboxen müssen unbedingt die vom Hersteller vorgeschriebe- nen Belastungsgrenzen eingehalten werden

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