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acvProfil 3-2014

Datenschutzlücken bei der eCall-Technologie

Das Ganze basiert auf einem Vorschlag der EU-Kommission, der vom Innenaus- schuss des EU-Parlaments bereits abge- segnet wurde: Ab 2015 sollen alle Neu- wagen mit einem automatischen Not- rufsystem namens eCall ausgestattet sein, das bei einem Unfall den Standort und die Fahrzeugdaten an den Rettungs- dienst übermittelt und damit die Reakti- onszeit der Rettungskette erheblich ver- kürzt: Laut EU-Verkehrskommissar Siim Kallas könnte das System die Zahl der jährlichen Verkehrstoten in Europa um rund 2500 reduzieren. Die zunehmende digitale Vernetzung des Autos sorgt aber auch für juristischen Zündstoff. Denn die Telematik kann zwar für mehr Sicherheit sorgen, darüber hinaus aber auch um- fangreiche Datensammlungen aus dem Auto an gewerbliche Verwender trans- portieren. Gleichzeitig droht dem Auto- fahrer der Verlust seiner schützenswer- ten Privatsphäre durch die Aufzeichnung seiner Fahrweise und seines Bewe- gungsprofils. JURISTEN PLÄDIEREN FÜR MEHR TRANSPARENZ Das Thema „Wem gehören die Fahr- zeugdaten?“ beschäftigte auch einen separaten Arbeitskreis beim 52. Deut- schen Verkehrsgerichtstag in Goslar, der sich eindeutig dafür aussprach, im Interesse des informationellen Selbst- bestimmungsrechts der Autofahrer hier eine transparentere Regelung zu schaf- fen. Demnach sollen die Käufer eines Neuwagens künftig vom Hersteller schon beim Vertragsabschluss umfas- send darüber informiert werden, welche Daten generiert und verarbeitet sowie welche Daten auf welchen Wegen und zu welchen Zwecken übermittelt wer- den. Darüber hinaus empfahlen die Ju- risten, dass Fahrer und Fahrzeughalter technisch und rechtlich in der Lage sein müssen, eine Datenübermittlung an Dritte kontrollieren und im Bedarfsfall auch unterbinden zu können. Zudem müssten für Daten, die aufgrund ge- setzlicher Regelungen erhoben und ge- speichert werden, verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen bestimmt werden. Zusammen mit dem Verbund Europäi- scher Automobilclubs (EAC) setzt sich auch der ACV für die Schaffung entspre- chender Rahmenbedingungen ein. Da- bei geht es um drei zentrale Forderun- gen: 1. Notruf muss Notruf bleiben. Ob Poli- zei, Rettungsdienste oder Feuerwehr: Die Hilfe für seine Bürger ist eine origi- näre Aufgabe des Staates, die sich auch auf die Bereitstellung und Abwicklung des eCall erstreckt. Die Verantwortung für den eCall ist nicht an private Dienst- leister delegierbar. 2. Daten sind nicht gleich Daten. Ne- ben dem Notruf können Fahrzeugdaten im Sinne der Allgemeinheit und der Verkehrsteilnehmer eingesetzt werden. Datensätze, die im öffentlichen Interes- se und aufgrund gesetzlicher Vorgaben erzeugt werden, müssen frei verfügbar und nutzbar sein. 3. Das Ich entscheidet. Die Rechte der Fahrzeugdaten müssen allein beim Nutzer liegen, der über deren Übermitt- lung, weitere Verwendung und Verar- beitung entscheidet. MEHRWERTDIENSTE SOLLTEN FREI WÄHLBAR SEIN Zur technischen Umsetzung dieser ver- braucherorientierten Ausgestaltung des vernetzten Fahrzeugs bedarf es einer offenen und standardisierten Schnitt- stelle, die auch externen Dienstleistern einen Zugang zu den vom Nutzer frei- gegebenen Fahrzeugdaten gewährleis- tet. Um ein diskriminierungsfreies Fahr- zeugsystem aus sicherheitsrelevantem eCall und frei wählbaren Mehrwert- diensten zu realisieren, fordert der ACV die Schaffung entsprechender gesetzli- cher Regelungen, die nicht nur den ein- heitlichen Zugang der Telematikdienste regeln, sondern auch einen freien und fairen Wettbewerb zwischen den Markt- teilnehmern gewährleisten. Der Ansatz ist sinnvoll, die Umsetzung birgt Risiken: Nicht nur Juristen warnen vor Datenschutzlücken bei der eCall-Technologie Nicht zu Ende gedacht acv Profil 3/14 3 Ihre Meinung ist gefragt Wie denken Sie über die eCall- Technologie? Teilen Sie uns Ihre persönliche Meinung mit, damit der ACV sich für Ihre Interessen einsetzen kann. Schreiben Sie an den ACV Automobil-Club Verkehr „Leserforum eCall“ Theodor-Heuss-Ring 19-21 50668 Köln oder per Fax: 0221.912691-26 oder per E-Mail: acvprofil@acv.de Stichwort „eCall“ 7Ab 2015 europaweite Standardausrüstung für Neufahrzeuge: eCall 1Bei BMW bereits optional verfügbar: Per SOS-Taste wird ein Notruf samt GPS- Koordinaten übermittelt

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