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ePaper-acv Profil 02-2014

Punktereform und mehr

FAHREIGNUNGSREGISTER: DIE PUNKTE WERDEN NEU SORTIERT Die wohl wichtigste Änderung in die- sem Jahr betrifft die Punktereform der zentralen Verkehrssünderkartei, die zum 1. Mai in Kraft treten soll. Aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt- Bundesamts wird dann das Fahreig- nungsregister, in dem nur noch sicher- heitsgefährdende Verstöße gespeichert werden. Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot werden künftig als schwere Verstöße mit 1 Punkt bewer- tet. Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis werden als besonders schwere Verstöße einge- stuft und mit 2 Punkten verbucht. Straftaten mit Entziehung der Fahrer- laubnis werden mit 3 Punkten belegt. Das Erreichen von 8 oder mehr Punk- ten führt in jedem Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis. Im Vergleich zur bisherigen Regelung ändern sich auch die Tilgungsfristen: Straftaten mit Entziehung der Fahrer- laubnis verfallen nach 10 Jahren, Straf- taten ohne Entziehung der Fahrerlaub- nis und besonders schwere Ordnungs- widrigkeiten nach 5 Jahren und schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren. Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliege- frist, wobei ein neuer Verstoß nicht mehr wie bislang dazu führt, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespei- chert bleibt. Neue Regeln im neuen Jahr AKTUELL: Die Punkte werden neu berechnet, falschen Reifen- druck melden Neuwagen künftig automatisch. Um Plaketten und Warnwesten muss man sich aber selbst kümmern 4 acv Profil 2/14 1Neuer Name, gleiche Funktion: Das Verkehrszentralregister des KBA wird zum Fahreignungsregister 1Raser müssen künftig anders rechnen: Ab Mai sind sie den Führerschein schon bei acht Punkten los

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